Ambulante und stationäre Vorsorgemaßnahmen in anerkannten Heilbädern und Kurorten werden wieder Pflichtleistungen – Chance und Aufgabe zur Zukunftssicherung
Mit dem voraussichtlich im Sommer 2021 Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG) besteht für eine Vielzahl der Heilbäder & Kurorte in Deutschland, die ihre medizinisch-therapeutische Qualität gehalten bzw. ausgebaut haben, endlich die Chance sowohl ambulante als auch stationäre Vorsorgemaßnahmen wieder als Kassenleistung anzubieten. Möglich wird es dadurch, dass diese Leitungen nun wieder Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden.
Damit geht zum einen eine Forderung des Deutschen Heilbäderverband e.V. und verschiedenster Landesverbände in Erfüllung. Zum anderen werden aber auch die Heilbäder & Kurorte in ihrer Funktion als Gesundheitskompetenzzentren für Patienten, Gäste und Einheimische gestärkt. Gleichzeitig entspricht diese Entscheidung dem wachsenden Bedürfnis und der Bereitschaft in der Gesellschaft aktiv etwas für die Gesundheit zu tun sowie der wachsenden Nachfrage nach natürlichen bzw. naturnahen Heilmitteln. Gesundheit ist nur aufgrund von COVID 19 in nahezu allen Gesellschaftsschichten und Generationen das höchste Gut, sondern auch das zentrale Lebensziel und Synonym für ein gutes Leben. Eine klare Win-win-Situation sowohl für die Versicherten als auch die Heilbäder und Kurorte. Jetzt gilt es die richtigen Schritte zur Vorbereitung zu gehen und Vorbereitungsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Aus unserer Sicht und Erfahrung wichtige TOP 8 Maßnahmen sind dabei:
- Profilierung – Thematische/heilmittelbezogene bzw. indikationsbezogene (Neu)Positionierung und Markenentwicklung des Ortes sowie der relevanten Angebote
- Produktoptimierung – Prüfung und Nachqualifizierung kurörtlicher Angebote auf Qualität und gegenwärtige Gästebedürfnisse
- Produktentwicklung – Entwicklung und Anerkennung von „neuen (Kompakt)Kurangeboten“ zu Schlüsselthemen wie Stressmanagement, Erschöpfung, Atemwege, Resilienz etc.
- Erlebnisraumentwicklung – Attraktivierung und stärkere Thematisierung der kurörtlichen Infrastruktur auf Basis einer Zukunftskonzeption für den Erlebnisraum – Basis- (z.B. TI, Kurpark, Wege, …), Supra- (z.B. Beherbergung, Gastronomie, Kliniken) und Aktivitätsinfrastruktur (Thermen, Themenwege, …)
- Innenmarketing – Gezielte Bewusstseinsbildung zur Bedeutung und Chance des Themas Gesundheitstourismus
- Netzwerkmanagement – Aufbau bzw. Weiterentwicklung (thematischer) Anbieternetzwerk zur Schaffung von verlässlichen Zusammenarbeitsstrukturen und -mechanismen, Entwicklung attraktiver Angebotsbündel, Rahmenprogramme, Impulsgebung, Kontaktvermittlung, etc.
- Marketing & Vertrieb – ortsbezogene Marketing- und Kommunikationsstrategie, Content-Erstellung und Kommunikationsfahrplan
- Marketing & Vertrieb überörtlich: konsequentes Zuweisermarketing und Vermarktungsoffensiven
Neben dem enormen Potenzial durch das Inkrafttreten des GVWG stellt auch die weiterhin anhaltende Corona-Pandemie mit Ihren Auswirkungen und Folgen zusätzliches Potenzial für die Heilbäder und Kurorte als Kompetenz- und Versorgungszentren für Gesundheit, Prävention und Rehabilitation dar. Natürlich belastet die Pandemie mit zahlreichen Infizierten und unterschiedlichsten Krankheitsverläufen unser Gesundheitssystem, denn auch heute, knapp ein Jahr nach dem der erste Infizierte in Deutschland gemeldet wurde, ist unklar wie sich das Coronavirus selbst und die Pandemie weiterentwickeln.
Gleichzeitig stärkt die Pandemie aber eben auch das Gesundheitswesen: Effekte wie beispielsweise die von der Gesellschaft verstärke Abwägung von notwendigen Terminen bei Ärzten oder gar in der Notaufnahme, entlastet medizinisches Personal und Rettungsstellen, die Entbürokratisierung von Behörden, Verwaltungen und Institutionen durch erleichterte Abrechnung und reduzierte Kontrollen sowie das Vorantreiben der Digitalisierung und damit der Ausbau von Telemedizin und die Beschleunigung der Einführung papierloser Rezepte aufgrund geltender Schutzmaßnahmen wie Abstandsregeln zahlen eindeutig auf das gegenwärtig bestehende Gesundheitswesen ein.
Zum Hintergrund: Mit der Gesundheitsreform in den 90er Jahren wurden die Pflichtleistungen gestrichen. Die Folgen: Die Heilbäder und Kurorte verloren zahlreiche Gäste und damit verschlechterte sich auch die wirtschaftliche Situation der Kommunen und Leistungsträger (sinkende Einnahmen durch Kurbeiträge, geringere lokale Wertschöpfung). Zugleich stiegen die Zahlen der Erkrankten beispielsweise durch Arbeitsunfälle und die Länge der Krankenstände, da notwendige Auszeiten zur Prävention und Stärkung von Körper, Geist und Seele fehlten.
Im Dezember 2020 wurde im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG) beschlossen. Das Gesundheitsministerium (BMG) nutzt die Pandemie, um richtige Schritte zur Weiterentwicklung des zukunftsfähiges Gesundheitssystem zu gehen. Es soll mehr Qualität, mehr Transparenz, bessere Leistungen und verstärkte Vernetzung in der Versorgung sicherstellen: Für die Krankenhäuser soll eine umfassende Qualitätsoffensive gestartet werden und die Versicherten sollen von verbesserten Leistungen profitieren.