Der Blick nach vorn: Wie kommt der Deutschlandtourismus aus dem Lockdown?

Der Tag, an dem Bundes- und Landesregierungen mögliche Lockerungen der Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie umsetzen, wird von der Tourismuswirtschaft herbeigesehnt. Mecklenburg-Vorpommern ist bereits das erste Bundesland, das einen eigenen Phasen- und Aktionsplan für die Lockerung der ergriffenen Maßnahmen und den Wiederaufbau des Tourismus erarbeitet und umsetzt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt muss jedoch große Ungewissheit herrschen, ob dies direkt nach dem 19. April oder noch später stattfindet und in welchem Ausmaß es zu Lockerungen kommt.

Auch wenn die Prognosen der Erkrankungszahlen unsicher sind, kann damit gerechnet werden, dass der Corona-Status in Deutschland auch nach dem 19. April noch äußerst beunruhigend sein wird. Selbst in Anbetracht langsamer steigender Infiziertenzahlen wird der Ausblick auf den Mai und ggf. auch auf den Juni weiter steigende Zahlen beinhalten. Die Versorgungskapazitäten könnten zunehmend belastet und ggf. auch teilweise überlastet werden. Zudem werden immer mehr noch gesunde Menschen Bekannte haben, die erkrankt sind.

Medizin-wissenschaftlich werden neben einer graduellen kontinuierlichen Öffnung auch andere Öffnungskonzepte diskutiert, wie z.B. “pulsed distancing” (Mehrfacher Wechsel zwischen Öffnungsperioden und Social Distancing) und z.B. “immune certificate” (Keine Beschränkungen für Menschen, die immun und nicht ansteckend sind).  

Umso wichtiger wird es sein, auch gerade unter Einbeziehung dieser längerfristigen Entwicklung, sorgsam kalkulierte Öffnungsversionen der Tourismuswirtschaft bereits jetzt zu diskutieren und zu planen. Mit einer intensiven Diskussion in den nächsten Tagen und Wochen ist zu rechnen. Für diese Diskussionen möchten wir mit diesem Beitrag Impulse geben – aus touristischer, aber auch aus medizinischer Sicht.

Vorweg: Die folgenden Überlegungen können immer nur für den für den Fall gelten, dass die Schutzmaßnahmen die Ausbreitung des Virus wirksam verlangsamen konnten. 

Wenn die Schutzmaßnahmen allmählich greifen, wie können dann die massiven Beschränkungen und Verbote schrittweise gelockert und eventuell ganz aufgehoben werden? Was ist denkbar?

Antworten auf diese Fragen setzen schwierige Abwägungen zwischen Gesundheitsschutz, sozialen und ökonomischen Überlegungen voraus. Sicher kann die Rücknahme von Beschränkungen und Verboten für den Tourismus nur schrittweise und differenziert erfolgen. Erforderlich sind sicherlich regionale Differenzierungen, Unterscheidungen nach Tageszeiten, nach touristischen Marktsegmenten sowie nach Personen- und Altersgruppen. Wichtig ist auch, über Phasen oder Schritte der Lockerung zu sprechen, denn Rücknahmen müssen in einer zeitlichen Staffelung erfolgen. 

Phase 1a: „Erste vorsichtige Lockerungen“

In diese Phase könnten touristische Angebote wieder zugelassen werden, bei denen Besucher und Gäste in hinreichender Distanz zueinander bleiben und in der die Einschränkung sozialer Kontakte bestehen bleibt:

Dienstleister, aber auch Einzelhandelsgeschäfte könnten ihre Räumlichkeiten wieder für Gäste, Besucher und Kunden öffnen. Dies wäre jedoch nur möglich, wenn eine strikte Begrenzung der Anzahl der Anwesenden sowie die räumliche Distanz gewährleistet werden können. Zu nennen sind beispielsweise Fahrrad- und Autoverleih, Reisebüros, Tourist-Informationen.  Dabei sollte sich die Begrenzung der anwesenden Personen in Räumen bzw. pro Fläche an den gegenwärtigen Einschränkungen für Bäckereien und Supermärkte orientieren. Inwiefern der Zugang für Ältere und Risikogruppen in dieser Phase als Appell, dennoch zu Hause zu bleiben, oder auch zeitlich differenzierte Zugänge geregelt werden müssten, ist zu diskutieren.

Die Gastronomie könnte unter der Auflage wieder öffnen, dass durch Stellen der Tische der erforderliche Abstand zwischen Gästegruppen von Gästen gewährleistet ist. Eine Begrenzung der Personen pro Tisch auf zwei, aber auch eine Begrenzung der Anzahl der Stühle je Tisch wäre möglich. Eine zeitliche Einschränkung, wie zu Beginn der Corona-Krise von 6:00 Uhr bis 18.00 Uhr, wäre sinnvoll. Im Anschluss sollten nur Abholangebote und Lieferdienste erlaubt sein.

Übernachtungsreisen könnten auch in dieser Phase im Regelfall weiterhin nur zu geschäftlichen Zwecken erlaubt werden. Zudem könnte die Hotellerie neben Geschäftsreisenden auch für Gäste geöffnet werden, die die Erkrankung bereits hinter sich haben und nachgewiesenermaßen immun und auch nicht mehr ansteckend sind.

Phase 1b: „Weitere Lockerungen“

Voraussetzung für diese Phase ist, dass die bestehenden Kontaktbegrenzungen im öffentlichen Raum von derzeit maximal zwei Personen gelockert werden. Denkbar wäre z.B. eine Lockerung auf vier oder fünf Personen. Damit könnten ebenfalls weitere touristische Angebote zugelassen werden, bei denen Ansammlungen von mehr als zwei Personen üblich sind, eine Kontaktbegrenzung jedoch noch gewährleistet werden kann.

Möglich wäre dann eine Öffnung des Einzelhandels. Einzelne Dienstleistungen mit körperlicher Berührung, wie z.B. Friseure, könnten zugelassen werden, wenn Dienstleister und Kunde sich selbst und gegenseitig ausreichend schützen, etwa durch Mund-Nase-Masken. Voraussetzung wäre eine strikte Begrenzung der Anzahl der Anwesenden sowie deren räumlicher Abstand.

Auch die Gastronomie könnte nun wieder länger öffnen. Die Begrenzung auf eine erweiterte Anzahl der Personen pro Tisch und die Abstandsgebote müssten beibehalten werden.

Die Öffnung von Museen und ähnlichen Einrichtungen unter Voraussetzung der erforderlichen Kontaktbegrenzung durch Beschränkung der eingelassenen Personen und eine den Anforderungen entsprechende Besucherführung wäre zu prüfen. Gästeführungen könnten erlaubt werden – allerdings nur mit kleinen Gruppen entsprechend der Kontaktbeschränkung.

Übernachtungsangebote zu freizeittouristischen Zwecken könnten wieder begrenzt erlaubt werden, jedoch nur für Individualtouristen oder Gruppen bis zur allgemeinen Obergrenze, zum Beispiel von bis zu fünf Personen. Gleichzeitig müssten Beherbergungsbetriebe durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Kontaktbeschränkungen umsetzbar sind, z.B. durch entsprechendes Stellen der Frühstückstische oder durch Frühstück auf dem Zimmer.  Eine generelle Erlaubnis von Übernachtungsreisen in Ferienhäuser und -wohnungen wäre zu prüfen. In Bezug auf den Übernachtungstourismus könnte es jedoch sinnvoll sein, zu regionalen Differenzierungen zu kommen. In Bundesländern mit geringer Infiziertenzahl pro Einwohner könnte der Übernachtungsverkehr gelockert werden. Z.B. könnten zunächst Bürger aus dem eigenen Bundesland, oder auch Zweiwohnungsbesitzer wieder innerhalb des Bundeslandes freizeittouristisch reisen.  

Weiterhin müsste allerdings grundsätzlich gelten, dass Risikogruppen zuhause bleiben oder dass ein zeitlich differenzierter Zugang zu touristischen Angeboten geregelt wird.

Phasen auf dem Weg zur Normalität (Quelle: PROJECT M)

Phase 2: „Schrittweise Rückkehr zur Normalität“

Diese Phase ist davon gekennzeichnet, dass die Anordnungen zur Begrenzung sozialer Kontakte im öffentlichen Raum aufgehoben werden. Es gäbe jedoch weiterhin Empfehlungen zur Vermeidung sozialer Kontakte mit und für Risikogruppen.  In dieser Phase könnten Einzelhandelsgeschäfte sowie Dienstleister ihre Tätigkeit wieder aufnehmen, sofern körperliche Berührungen nicht den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bilden. Die Gastronomie könnte ohne Einschränkungen wieder öffnen.

Kulturelle Einrichtungen und Freizeitaktivitäten könnten zugelassen werden, bei denen Berührungen zwar nicht die Regel sind, aber auch nicht ausgeschlossen werden können. Dementsprechend wären z.B. Gästeführungen wieder in vollem Umfang möglich. Outdoor-Freizeitangebote in Freizeit- und Tierparks wären unbeschränkt möglich.

Touristische Mobilität, Reisebusverkehre und Schiffsausflüge wären wieder zulässig. Auch Übernachtungsangebote wären unbeschränkt möglich.

Für Risikogruppen könnten Empfehlungen ausgesprochen werden, vorerst auf Reisen zu verzichten oder nur bestimmte Reiseformen zu unternehmen. Gleichzeitig könnten touristische Einrichtungen besondere Öffnungszeiten für Risikogruppen anbieten.

Phase 3: „Normalität“

In dieser Phase ist davon auszugehen, dass ein vorhandener Infektionsschutz eine weitgehende Normalität wieder zulässt. Hier sollten sämtliche Angebote des Leisure- und Business-Tourismus zulässig sein, z.B. alle Freizeitparks, Jahrmärkte, Kinos, Theater, Konzerthäuser, Sportveranstaltungen mit Zuschauern. Dazu gehören auch Schwimm- und Spaßbäder, Thermen, Fitnesseinrichtungen u.ä.

Der gesamte organisierte Geschäftsreiseverkehr in Form von Messen, Kongressen und Konferenzen wäre dann ebenfalls wieder zulässig.

Liebe Leserinnen und Leser! Bitte verstehen Sie das dargestellte Phasenmodell nicht als einen gutachterlich abgesicherten Vorschlag. Unser Beitrag soll den Anstoß für eine produktive Diskussion im Deutschlandtourismus geben.


Geschrieben von Cornelius Obier und Dr. Andreas Keck

Cornelius Obier

Ich bin Geschäftsführer der PROJECT M GmbH, einer im Gesundheits- und Medizintourismus führenden Unternehmensberatung im deutschsprachigen Raum. Gesundheits- und Medizin-tourismus gehört seit vielen Jahren zu meinen „Steckenpferden“. Seit 1996 habe ich in diesem Markt eine Vielzahl von Beratungsprojekten geleitet, bin Autor mehrerer Fachstudien, werde oft als Moderator oder Referent eingeladen. Medizin und Gesundheit auf der einen, Tou- rismus auf der anderen Seite: Mitunter finden die beiden Branchen nicht leicht zusammen. Ich kenne beide Seiten sehr gut und verstehe mich als Inspirator und Brückenbauer.


Dr. Andreas Keck

Ich bin geschäftsführender Gesellschafter von KECK MEDICAL und dem international tätigen Syte Institute. Als ehemaliger Kardiologe und Oberarzt verfüge ich über langjährige Praxiserfahrung im Gesundheitswesen. Zur Lösung häufiger Herausforderungen in gesundheitswirtschaftlichen Projekten setzte ich außerdem meine medizinisch-wissenschaftliche Kompetenz ein. Ein besonderer Schwerpunkt meiner Arbeit liegt im Bereich eHealth. Hier bin ich international als Referent, Berater und Impulsgeber aktiv.


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